Allgemeine Verkaufs , Lieferungs
und Zahlungsbedingungen
der Rhein-Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen gGmbH
1. Geltungsbereich
Sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen unsererseits erfolgen
ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende
Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge
ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu
widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme
der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist unsere
Auftragsbestätigung in Textform erforderlich. Diese wird durch Lieferung
oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen
bedürfen der Textform.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Dies
gilt auch für die Be- und Verarbeitung von Material unserer Vertragspartner.
Zeichnungen, Abbildungen und Angaben über die qualitative und technische
Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung, Maße, Gewichte und Farben,
insbesondere in Prospekten oder dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen,
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar,
auch wenn sie auf DIN , EN- oder sonstige Normen Bezug nehmen.
Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige
Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt, sofern
sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Vertragspartner nicht einschränken,
sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung und Erfüllungsort
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn,
sie sind in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist, sofern nichts
anderes vereinbart, Koblenz.
Wird auf Wunsch des Vertragspartners die Ware versandt oder geliefert, so geht
mit der Übergabe an den mit dem Transport Beauftragten die Gefahr des zufälligen
Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartner
über, unabhängig davon, ob der Versand bzw. die Lieferung vom Erfüllungsort
aus erfolgt und wer die Versandkosten trägt. Ist die Ware versandbereit
und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Vertragspartner über.
Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht
zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung
für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist.
Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner uns eine angemessene
Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen, wenn und soweit nicht
ein absolutes Fixgeschäft vorliegt oder wir die Erfüllung ernsthaft
und endgültig verweigert haben. Die Fristsetzung bedarf ebenfalls der Textform.
Als angemessen gilt im Zweifel eine Frist von drei Wochen. Aufgrund einer Mahnung
kommen wir nur dann in Verzug, wenn diese das Textformerfordernis erfüllt.
Liefer und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die uns unverschuldet die Lieferung oder Ausführung der
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören
auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw., haben wir selbst dann, wenn sie bei Vorlieferanten, deren
Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Vertragspartner
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Preise
Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.
5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Der Vertragspartner
darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf dem
selben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Mängelrüge und Gewährleistung
Ist der Vertragspartner Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist
beim Kauf gebrauchter beweglicher Sachen ein Jahr.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei gebrauchten
Sachen ausgeschlossen, bei neuen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist
ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs.
1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs.
2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor.
7. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung des Kaufpreises und Tilgung
aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltware unser Eigentum.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung
und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Die Be und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit
anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung
bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung
an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten
Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz
bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware
widerruflich nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang
und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor
bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen.
Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware insbesondere
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unser Vertragspartner nicht
berechtigt.
Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes
zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin
hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen
zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt,
den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Die vorstehende Einzugsermächtigung oder die Ermächtigung zur Weiterveräußerung
bzw. Verbindung können widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen
um mehr als 10% so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach
Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, Vorbehaltsrechte Dritter
oder Forderungsabtretungen, die unseren vorbezeichneten Rechten entgegenstehen
können, hat uns der Vertragspartner bei Auftragserteilung bzw. mit Kenntniserlangung
unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Sicherung der Rechte zu unterstützen,
insbesondere alle zur Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen
zur Verfügung zu stellen.
Bei Lohnaufträgen haben wir bei Zahlungsverzug des Vertragspartners bis
zur vollständigen Erfüllung der Forderungen zusätzlich ein Zurückbehaltungsrecht
an den zur Verarbeitung übergebenen Waren.
8. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht wurden.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist in diesem Fall auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss
vernünftigerweise voraussehbar war.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und
außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung bzw. wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass wir Daten des Vertragspartners
unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften in maschinenlesbarer
Form speichern und verarbeiten.
10. Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht
beweglicher Sachen (CISG) .
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlichrechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, so ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Wir sind berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu ver-klagen.
Stand: 03/2006