1. Geltungsbereich Sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen unsererseits erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt.
2. Angebote und Vertragsschluss Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere Auftragsbestätigung in Textform erforderlich. Diese wird durch Lieferung oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Dies gilt auch für die Be- und Verarbeitung von Material unserer Vertragspartner. Zeichnungen, Abbildungen und Angaben über die qualitative und technische Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung, Maße, Gewichte und Farben, insbesondere in Prospekten oder dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN-, EN- oder sonstige Normen Bezug nehmen.
Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Vertragspartner nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung und Erfüllungsort Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, sie sind in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist, sofern nichts anderes vereinbart, Koblenz.
Wird auf Wunsch des Vertragspartners die Ware versandt oder geliefert, so geht mit der Übergabe an den mit dem Transport Beauftragten die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartner über, unabhängig davon, ob der Versand bzw. die Lieferung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Versandkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist.
Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen, wenn und soweit nicht ein absolutes Fixgeschäft vorliegt oder wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben. Die Fristsetzung bedarf ebenfalls der Textform. Als angemessen gilt im Zweifel eine Frist von drei Wochen. Aufgrund einer Mahnung kommen wir nur dann in Verzug, wenn diese das Textformerfordernis erfüllt.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns unverschuldet die Lieferung oder Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., haben wir selbst dann, wenn sie bei Vor-Lieferanten, deren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Preise Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. 5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
6.Mängelrüge und Gewährleistung und Verbraucherstreitschlichtung Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an einem System zur Alternativen Streitschlichtung im Sinne der EU-VO Nr. 524/2013 bzw. des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes teilzunehmen. Gerne können Sie sich aber unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen uns zum Beispiel in allen Angelegenheiten unter info.kob@rmw-koblenz.de Den gleichwohl vorgeschriebenen Link zur Plattform der EU zur Online-Streitschlichtung (Verfügbarkeit liegt in der Verantwortung der EU) erreichen Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Ist der Vertragspartner Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter beweglicher Sachen ein Jahr.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen, bei neuen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke)
7. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware widerruflich nur im üblichen, ordnungsgemäßen Ge-schäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unser Vertragspartner nicht berechtigt.
Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Die vorstehende Einzugsermächtigung oder die Ermächtigung zur Weiterveräußerung bzw. Verbindung können widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, Vorbehaltsrechte Dritter oder Forderungsabtretungen, die unseren vorbezeichneten Rechten entgegenstehen können, hat uns der Vertragspartner bei Auftragserteilung bzw. mit Kenntniserlangung unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Sicherung der Rechte zu unterstützen, insbesondere alle zur Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bei Lohnaufträgen haben wir bei Zahlungsverzug des Vertragspartners bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen zusätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an den zur Verarbeitung übergebenen Waren.
8. Haftung Wir haften nur für Schäden, die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung bzw. wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 9. Datenschutz Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass wir Daten des Vertragspartners unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften in maschinenlesbarer Form speichern und verarbeiten. 10. Sonstiges Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht beweglicher Sachen (CISG).
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Download AGB (Stand: 03/2017)
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