Für Privatkunden
Annahmestelle für Elektroaltgeräte für den Rhein-Hunsrück-Kreis
Argenthaler Straße 1a
55469 Simmern
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
9:00 -12:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:30 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag:
9:00 - 12:30 Uhr
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Bitte außerhalb der Öffnungszeiten keine Elektroaltgeräte vor dem Eingangstor abstellen.
Annahmestelle für Elektroaltgeräte für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Hafenstraße 10
56575 Weißenthurm
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8:00 - 17:00 Uhr
Samstag:
8:00 - 12:00 Uhr
Gegen Gebühr bieten wir das Abtransportieren aus der Örtlichkeit und die Abholung von Elektroaltgeräten bei privaten Kunden an.
Bei Interesse fragen Sie uns bitte telefonisch unter 02637 9203-2170/-2145 und/oder per Mail an recycle@rmw-koblenz.de an.
Für Gewerbekunden
Entsorgungsfachbetrieb für Elektroaltgeräte (EfB)
In unserem Entsorgungsfachbetrieb (EfB) in der Hafenstraße 10 in Weißenthurm entsorgen wir fachgerecht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) für alle Gewerbetreibenden und Behörden.
Wir bieten
- Abholung und Entsorgung von gewerblichen Elektroaltgeräten
- Gerätezerlegung
- Schadstoffentfrachtung / Entsorgung
- Fraktionierung von Wertstoffen
- Wir kümmern uns um die Nachweispflichten
Annahmezeiten
Montag bis Donnerstag:
8:00 bis 15:15 Uhr
Freitag:
bis 14:15 Uhr
Haben Sie noch Fragen zum Ablauf und den Preisen? Kontakt: Tel. 02637 9203-2170/-2145 und/oder recycle@rmw-koblenz.de
Was habe ich bei der Anlieferung zu beachten?
Bitte beachten Sie die Hinweisschilder und die Verkehrsführung und leisten Sie den Anweisungen des Personals Folge.
Bitte bringen Sie sich tatkräftige Unterstützung nur zum Ausladen mit, aufgrund Arbeitsschutz- und haftungsrechtlicher Gründe dürfen wir nicht helfen. Bei Elektronik-Altgeräten der Sammelgruppen 2, 3 und 5 – (s.u. Info-Link) insbesondere für batteriebetriebene Geräte gilt das Thekenmodell ab 01.01.2026. Künftig dürfen Elektro-Altgeräte in diesen Gruppen an kommunalen Sammelstellen nur noch durch geschulte Personen einsortiert werden.
Für die Löschung persönlicher Daten auf dem Elektro-Altgerät ist der Nutzer verantwortlich. Batterien / Akkus müssen vor der Abgabe entnommen werden, sofern sie nicht fest verbaut sind, und getrennt entsorgt werden. Die Ab-, Rückgabe ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Die illegale Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen das Elektroaltgerätegesetz (ElektroG).