Was habe ich bei der Anlieferung zu beachten?
Bitte beachten Sie die Hinweisschilder und die Verkehrsführung und leisten Sie den Anweisungen des Personals Folge.
Bitte bringen Sie sich tatkräftige Unterstützung nur zum Ausladen mit, aufgrund Arbeitsschutz- und haftungsrechtlicher Gründe dürfen wir nicht helfen. Bei Elektronik-Altgeräten der Sammelgruppen 2, 3 und 5 – (s.u. Info-Link) insbesondere für batteriebetriebene Geräte gilt das Thekenmodell ab 01.01.2026. Künftig dürfen Elektro-Altgeräte in diesen Gruppen an kommunalen Sammelstellen nur noch durch geschulte Personen einsortiert werden.
Für die Löschung persönlicher Daten auf dem Elektro-Altgerät ist der Nutzer verantwortlich. Batterien / Akkus müssen vor der Abgabe entnommen werden, sofern sie nicht fest verbaut sind, und getrennt entsorgt werden. Die Ab-, Rückgabe ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Die illegale Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen das Elektroaltgerätegesetz (ElektroG).
Thekenmodell Information
Endverbraucheranleitung
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel