Die RMW beteiligt sich am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Jedes Jahr am 5. Mai rückt ein zentrales Thema in den Fokus: die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Der Europäische Protesttag, auch getragen von der Aktion Mensch, macht seit Jahrzehnten darauf aufmerksam, dass echte Teilhabe noch immer keine Selbstverständlichkeit ist. Es geht um konkrete Fragen: Zugang zu Arbeit, Barrierefreiheit, Mitbestimmung – und um die Umsetzung von Rechten, die längst festgeschrieben sind.
Eines steht dabei außer Frage: Menschenrechte sind nicht verhandelbar.
Auch die Rhein-Mosel-Werkstatt beteiligt sich an diesem Tag – und setzt dabei bewusst auf Beteiligung aus den eigenen Reihen. In allen Betriebsstätten haben sich Mitarbeitende mit dem Thema auseinandergesetzt. Es wurde diskutiert, informiert und vor allem sichtbar gemacht.
Mit selbst gestalteten Plakaten, die klare Botschaften formulieren. Eines davon stammt aus Weißenthurm:
„Teilhabe ist kein Luxus.“
Ein Satz, der nicht erklärt werden muss – und genau deshalb wirkt.
Parallel dazu wurde in den Gruppen inhaltlich gearbeitet. Es ging um Rechte von Menschen mit Behinderung, um aktuelle Entwicklungen und um die Frage, wie Teilhabe im Alltag tatsächlich funktioniert. Wo gibt es Fortschritte? Und wo bestehen weiterhin Barrieren?
Der Protesttag ist dabei kein einmaliges Signal, sondern knüpft an das an, was in der RMW täglich stattfindet. Fragen von Barrierefreiheit, Mitbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe gehören hier zum Arbeitsalltag. Der 5. Mai bietet die Gelegenheit, diese Themen gezielt in den Mittelpunkt zu rücken, Erfahrungen auszutauschen und den Blick auch nach außen zu richten: Was läuft gut – und wo gibt es noch Handlungsbedarf?
Auch die Aktion Mensch formuliert das Ziel klar: eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt leben und arbeiten können. Der Weg dorthin ist nicht abgeschlossen. Umso wichtiger sind Tage wie dieser – als Anlass, genauer hinzusehen und konkrete Veränderungen einzufordern.
Janine Schwall, Leiterin des Sozialdienstes der RMW, bringt es so auf den Punkt:
„Gesellschaftliche Teilhabe, und somit die Eingliederungshilfe ist kein freiwilliger Zuschuss, sondern Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigung gleichberechtigt leben und ihre Rechte wahrnehmen können. Das zu betonen, erscheint heute wichtiger denn je, da die Bundesregierung plant, Einschnitte beim Sozialrecht umzusetzen.“
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland anerkannt, dass Teilhabe ein Menschenrecht ist – und genau daran muss sich gesellschaftliches Handeln messen lassen.
In der RMW wird dieser Anspruch sichtbar – durch Haltung, durch Beteiligung und durch die Bereitschaft, sich auch mit den eigenen Strukturen und Partnern immer wieder kritisch auseinanderzusetzen.


